Willkommen bei unserem TAS Förderantrag

FÖRDERMÖGLICHKEITEN

  • Ist Ihr Arbeitsplatz in einem Dienstfahrzeug, Büro oder Leitstelle?
  • Haben Sie zudem eine Erkrankung des Bewegungsapparates?

Dann haben Sie berechtigte Chancen auf eine Kostenübernahme eines ergonomischen Sitzes von Ihrem TAS Partner. TAS berät Sie über die Fördermöglichkeiten und verfügt über das Know-how, sodass nahezu alle Anträge bereits eine Förderungszustimmung erhielten.

Wer wird gefördert?

Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in einem Dienstfahrzeug oder am Arbeitsplatz Büro, welche bereits eine Erkrankung des Bewegungsapparates aufweisen.

Was wird gefördert?

Förderungen speziell ergonomischer Sitze am Arbeitsplatz.

Wie beantrage ich eine Förderung?

Bewegungs-Check (Auswahl im Rahmen einer betrieblichen Gesundheitsförderung) absolvieren.

✅ Förderantrag ausfüllen.

✅ Einen aktuellen Befund vom Facharzt, woraus hervorgeht, dass eine Erkrankung des Bewegungsapparates vorliegt. *

✅ ggf. eine Bestätigung vom Dienstgeber bezüglich ihrer Tätigkeit.

✅ ggf. ein Röntgen- oder MRT-Befund. *

✅ ggf. eine arbeitsmedizinische Stellungnahme, dass ein spezieller ergonomischer Sitz am Arbeitsplatz sinnvoll wäre.

✅ ggf., wenn vorhanden, etwaige Kopien von Rehabilitationsmaßnahmen (Reha, Kur, Physiotherapie etc.).

✅ Unser TAS Partner kontaktiert Sie.

 

* Befunde dürfen nicht älter als 3 Monate sein.

TAS FÖRDERANTRAG

ZUR BERUFLICHEN MAßNAHME DER REHABILITATION

Um die Einreichung für Sie vornehmen zu können, sind nachfolgende Unterlagen erforderlich:

  • ein ärztliches Gutachten (nicht älter als drei Monate), woraus hervorgeht, dass eine Erkrankung des Bewegungsapparates vorliegt
    Hinweis: Liegt Ihnen derzeit kein aktuelles ärztliches Gutachten vor, wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt oder Betriebsarzt!
  • ggf. Bestätigung vom Dienstgeber bzgl. Ihrer Tätigkeit
  • ggf. ein Röntgen- oder MRT-Befund (nicht älter als drei Monate)
  • ggf. eine arbeitsmedizinische Stellungnahme, dass ein spezieller ergonomischer Sitz am Arbeitsplatz sinnvoll wäre.
  • ggf., wenn vorhanden, etwaige Kopien von Rehabilitationsmaßnahmen (Reha, Kur, Physiotherapie etc.).

INFO:
Die Bearbeitung der zuständigen Rehabilitationsträger dauert im Durchschnitt ca. 3 - 4 Monate.

Hinweis:
Sie können jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft kostenfrei abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an den Vertragspartner übermitteln.

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